Stiften
Wenn Sie einen Betrag stiften wollen, wird mit diesem Geld das Vermögen aufgestockt. Der Betrag bleibt also im Vermögensstock, das heißt, dass die Stiftung verpflichtet ist, den Betrag gemeinsam mit dem bisherigen Stammkapital anzulegen und ungeschmälert zu erhalten. Die Stiftung profitiert dann aber von den Erträgen der Zustiftung, also den Zinsen, die das Vermögen abwirft. Es ist also eine sehr nachhaltige Unterstützung der Stiftung.
Laut Satzung der Kulturstiftung Gotha können Personen, die eine Summe von mindestens 100.000,- Euro zustiften, einen Platz im Stiftungsbeirat erhalten.